Wir verfügen über besondere Erfahrung im Bereich des internationalen Steuerrechts, insbesondere der internationalen Mitarbeiterentsendung. Zu unseren Kunden gehören kleine und mittelständische Unternehmen, welche regelmäßig Mitarbeitende ins Ausland entsenden sowie Arbeitnehmer, welche von Ihrem Arbeitgeber auf un-/bestimmte Zeit ins Ausland entsendet werden.

Unsere Beratung umfasst:

Unsere Klienten schätzen die umfassende Beratung aus einer Hand.

Bei Entsendungen in die Schweiz übernehmen wir bei Bedarf ferner die Beurteilung, ob die schweizerische Einkommensteuer mit Einbehalt der schweizerischen Quellensteuer abgegolten ist oder ob eine Einkommensteuererklärung in der Schweiz einzureichen ist.