Stimmt das Finanzamt dem Einspruch nicht zu, erlässt es eine Einspruchsentscheidung. Die Einspruchsentscheidung kann innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe mittels Klage beim zuständigen Finanzgericht angefochten werden.

Im Gegensatz zum gebührenfreien Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern werden im Klageverfahren vor den Finanzgerichten bei Erfolglosigkeit der Klage Gerichtsgebühren erhoben.

Das Urteil des Finanzgerichts kann bei dessen Zulassung mittels Revision an den Bundesfinanzhof in München weitergezogen werden. Ergeht das Urteil des Finanzgerichts ohne Zulassungsentscheid, kann hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt werden.

Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof und übernehmen auch die Korrespondenz und die Vertretung in der mündlichen Hauptverhandlung.