Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Bei einer Vertretung durch uns gilt für die Abgabe Ihrer Steuererklärung die verlängerte Frist bis Ende Februar des zweiten auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 AO).
Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbständig tätigen, beachten Sie bitte die Abgabefrist bis zum Juli des Folgejahres.
Sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet? Kontaktieren Sie uns telefonisch (+49 173 198 14 14) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) – gerne prüfen wir, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
Sofern Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. durch Betrieb einer Photovoltaikanlage) oder aus selbständiger Tätigkeit als Freiberufler (Arzt, Architekt, Heilpraktiker und drgl.) erzielen, übernehmen wir auch
- die Prüfung einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht,
- die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Umsatzsteuerjahreserklärung und
- die Erstellung der Gewerbesteuererklärung, sofern Sie zur Abgabe verpflichtet sind und den gewerbesteuerlichen Freibetrag gem. § 11 Abs. 1 GewStG überschreiten.
Hinweis zur Digitalisierung
Die Erstellung von komplexen Steuererklärungen (Einkünfte als Freiberufler oder Gewerbebetrieb) erfolgt bei uns hauptsächlich digitalisiert. Dies hat den Vorteil, dass sich für unsere Klienten die Fahrt in unsere Kanzlei und Terminabsprachen erübrigen, andererseits können wir Ihre Einkommensteuererklärung effizienter und rascher erstellen.
- Sie erhalten nach der Beauftragung einen Link zu unserem Fragebogen, in welchem wir Angaben zu Ihrer privaten sowie beruflichen Situation erfragen. Diese Angaben benötigen wir zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.
Sofern nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen (keine Vermietungseinkünfte, keine Einkünfte als Freiberufler und drgl.) und kein Auslandsbezug besteht (keine Dienstreise / Entsendung), kann auf den Fragebogen verzichtet werden. - Wir prüfen die Angaben und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden.
- Die notwendigen Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigungen beider Ehegatten, Steuerbescheid des Vorjahres und drgl.) können Sie bei Abschluss unseres Fragebogens hochladen oder als Scan per Mail zustellen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Unabhängig, auf welchem Kanal Sie die Unterlagen übermitteln – der Transport Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt. Selbstverständlich können Sie uns die Unterlagen wahlweise postalisch zusenden – in diesem Fall kann die Bearbeitung Ihres Auftrags einige Tage mehr in Anspruch nehmen.