Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Bei einer Vertretung durch uns gilt für die Abgabe Ihrer Steuererklärung die verlängerte Frist bis Ende Februar des zweiten auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 AO).

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbständig tätigen, beachten Sie bitte die Abgabefrist bis zum Juli des Folgejahres.

Sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet? Kontaktieren Sie uns telefonisch (+49 173 198 14 14) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) – gerne prüfen wir, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Sofern Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. durch Betrieb einer Photovoltaikanlage) oder aus selbständiger Tätigkeit als Freiberufler (Arzt, Architekt, Heilpraktiker und drgl.) erzielen, übernehmen wir auch

Hinweis zur Digitalisierung

Die Erstellung von komplexen Steuererklärungen (Einkünfte als Freiberufler oder Gewerbebetrieb) erfolgt bei uns hauptsächlich digitalisiert. Dies hat den Vorteil, dass sich für unsere Klienten die Fahrt in unsere Kanzlei und Terminabsprachen erübrigen, andererseits können wir Ihre Einkommensteuererklärung effizienter und rascher erstellen.